Qualitätssicherungsrichtlinie

Stand: 16.10.2023

Qualitätssicherungsrichtlinie / Garantiebedingungen

  • Unsere Qualitätssicherungspolitik gilt für alle Produkte, die von der SANKYO Oilless Gruppe hergestellt und vertrieben werden.
  • Die Qualitätssicherungsrichtlinie gilt ebenfalls für alle Produkte, die von SANKYO Oilless Industry und ihren Tochtergesellschaften oder von autorisierten Händlern des Unternehmens hergestellt und/oder erworben werden, sowie für die im Produktkatalog (im Folgenden "Katalog" benannt) der SANKYO Oilless Gruppe aufgeführten Produkte.
  • Die Richtlinie gilt für alle in unserem Katalog aufgeführten oder bei uns und unseren Vertragshändlern erworbenen Produkte.
  • Produkte von Drittlieferanten unterliegen der Garantie des jeweiligen Herstellers und nicht den Garantiebedingungen der SANKYO Oilless Gruppe.
  • Die Garantie gilt nicht für Produkte, die unter gleicher Produktbezeichnung vertrieben, aber nicht von der SANKYO Oilless Gruppe hergestellt wurden.
  • Die Garantie gilt nicht für Produkte, die von Dritten kopiert und unter anderem Markennamen vertrieben wurden.

Obwohl es, bedingt durch unterschiedliche Herstellungsorte, leichte Unterschiede in Aussehen, Form, Farbe usw. geben kann, ist das Produkt in Bezug auf Funktion und Leistung uneingeschränkt einsetzbar.

Qualitätssicherungsrichtlinie / Garantiebedingungen

Die Garantiezeit für Produkte, die unter diese Garantiebedingungen fallen, beträgt 12 Monate ab Versand des Produkts an den Kunden. Sind jedoch gesonderte Garantiebedingungen für einzelne Produkte im Katalog separat aufgeführt, so sind diese Bedingungen für dieses jeweilige Produkt maßgebend.

Garantiebedingungen

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel des Produkts, die unter die folgenden Kategorien (1) bis (6) fallen:

  1. Mängel, die auf normalen Verschleiß bei normalem Gebrauch zurückzuführen sind.
  2. Mängel, die durch eine Verwendung außerhalb der im jeweiligen Katalog für dieses Produkt beschriebenen Gebrauchs- oder Anwendungsbedingungen verursacht wurden.
  3. Mängel, die durch eine andere, als die im jeweiligen Katalog, für das jeweilige Produkt beschriebene Verwendung verursacht wurden.
  4. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerhaltung und Lagerbedingungen nach Versand der Produkte verursacht wurden.
  5. Mängel, die durch höhere Gewalt wie Erdbeben, Tsunami, Überschwemmung oder andere Naturkatastrophen, Feuer, Krieg oder Konflikte verursacht wurden.
  6. Geringer Rost, Kratzer oder Flecken, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen.

Umfang der Garantie

Die Behebung eines Garantieanspruchs erfolgt grundsätzlich durch Ersatz oder Reparatur des mangelhaften Produkts. Abgesehen von unserer Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz ist unsere Garantiehaftung auf den Verkaufspreis des von der Garantie abgedeckten Produkts beschränkt. Produktmängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

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